Unter "Ruhezeit" versteht man die Zeitspanne, die nach einem Erdbegräbnis vergehen muss, damit sich Sarg und Verstorbener im Erdreich vollständig zersetzt haben. Danach kann die Grabstelle für eine weitere Beisetzung genutzt werden. Üblicherweise liegt die Ruhefrist bei 10 Jahren.
Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen davon. Einerseits ist es auf den meisten Friedhöfen möglich ein Tiefgrab anlegen zu lassen. Das bedeutet, dass die Beisetzung so tief erfolgt, dass darüber noch eine weitere Ruhestätte frei bleibt (für eine weitere Beisetzung in den nächsten 10 Jahren).
Bei Urnenbeisetzungen gibt es keine Ruhefrist, die eingehalten werden muss, da hier die Bestattung (Feuerbestattung) schon abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass Urnen jederzeit in eine Grabstelle beigesetzt werden können, ohne Rücksicht darauf, wann die letzte Urnen- oder Erdbeisetzung stattgefunden hat.
Handelt es sich bei einem Sarg um ein Hartholz (z.B. massive Eiche), so kann die Ruhefrist sich auch verlängern, was im Wesentlichen von der Bodenbeschaffenheit abhängt. Üblich sind in solchen Fällen eine Ruhefrist von 20 Jahren.