Ja. Unsere Kleidung sagt viel über unsere Persönlichkeit aus und so macht es Sinn, dem bzw. der Verstorbenen jene Kleidung auf dem letzten Weg anzukleiden, die zu ihm bzw. ihr gepasst hätte. Schuhe sind aus umweltrechtlichen Gründen jedoch nicht erlaubt.
Sie können den bzw. die Verstorbene selbst ankleiden, gerne sind wir auch dabei behilflich oder übernehmen das Ankleiden im Zuge der Abholung. Das Ankleiden ist immer erst nach Vornahme der Totenbeschau durch den Totenbeschauarzt erlaubt.