Im Todesfall


Wir begleiten Sie im Trauerfall

kompetent und einfühlsam

Wenn ein Mensch stirbt, dann bricht eine ganze Welt zusammen. Das ist uns bewusst und deswegen nehmen wir uns ausgiebig Zeit für Sie. Vom ersten Telefonat über die Abholung und das Ankleiden zu Hause bis zum Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen.

Sie bestimmen das Tempo, haben die Zeit, die Sie benötigen und gemeinsam finden wir passende Rituale und eine gute Form für Ihren ganz persönlichen Abschied.

Was tun im Trauerfall?

Wir helfen Ihnen.

Wir geben Ihnen Sicherheit und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Unter 0732 / 77 96 8​8 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und geben Ihnen zu jeder Zeit freundlich und kompetent Auskunft.

Checkliste: Todesfall zu Hause

Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und leiten alle weiteren Schritte in die Wege. Schritt für Schritt erklären wir Ihnen, wie es weitergeht und sind jederzeit bei Unsicherheiten und Rückfragen für Sie da.

checkliste "Todesfall zu Hause"

Checkliste: Todesfall im Seniorenzentrum / Altenheim

Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und leiten alle weiteren Schritte in die Wege. Gemeinsam mit dem Pflegepersonal erklären wir Ihnen, wie die nächsten Schritte sind und sind bei Unsicherheiten immer für Sie da.

checkliste "Todesfall im Seniorenheim"

Checkliste: Todesfall im Krankenhaus

Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Im Krankenhaus haben Sie Zeit sich in aller Ruhe zu verabschieden. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einem Termin zum Gespräch, in dem wir alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

checkliste "Todesfall im Krankenhaus" 

Checkliste: Todesfall im Ausland / Urlaub

Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Im Krankenhaus haben Sie Zeit sich in aller Ruhe zu verabschieden. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einem Termin zum Gespräch, in dem wir alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

checkliste "Todesfall im Ausland"

Kleidung für die letzte Reise

Kleidung ist Würde

Wenn wir im Leben eine Reise antreten, dann überlegen wir oft sehr genau, was wir anziehen sollen. Warum sollte das beim letzten Weg anders sein?

Unsere Kleidung ist immer auch ein Ausdruck unserer Persönlichkeit. Daher ist es uns wichtig bei einem Sterbefall zu Hause oder im Heim auch dort anzukleiden, damit das Zuhause in passender und würdevoller Weise verlassen werden kann. Wenn Sie eine Kleidung zurechtlegen, nehmen Sie gerne eine, die zur Persönlichkeit bzw. Lebenseinstellung gepasst hätte.

Angekleidet werden darf erst nach der Totenbeschau. Wenn Sie selbst ankleiden möchten, dürfen Sie dies selbstverständlich. Gerne übernehmen auch wir das Ankleiden im Zuge der Abholung oder unterstützen Sie dabei.

Parten - Trauerbriefe

Zeitgemäß: Sie wollen die Parte auch per e-mail oder whatsapp verschicken? Gerne erhalten Sie diese auch in elektronischer Form.

Flexibel: Gerne übernehmen wir auch das Kuvertieren und Versenden der Partebriefe. Auch das Beilegen von Einladungskarten zur Zehrung ist möglich.

Individuell: Eigene Fotos oder Motive schaffen einen persönlichen Bezug zum Leben.

Partebriefe - Leitfaden zur Gestaltung

Sprüche und Zitate: religiös

Sprüche und Zitate: weltlich

Gedenkbilder - Trauerbildchen

Individuell: Ein Foto vom Lieblingsplatz, vom Bergwandern oder aus dem Urlaub schaffen einen Bezug zum Leben und oder zur Persönlichkeit.

Flexibel: Sie hätten gerne ein individuelles Motiv oder ein besonderes Format? Gerne. In unserer hauseigenen Druckerei können wir ohne Aufpreis beinahe jedes beliebige Format herstellen.

Motive für Gedenkbilder

Gestaltung der Innenseite des Gedenkbildes

Zitate und Sprüche: religiös

Zitate und Sprüche: weltlich


Zeitungsinserate

Reichweite: Ein Zeitungsinserat mit der Ankündigung des Begräbnisses kann eine gute Möglichkeit sein, Personen trotzdem zu erreichen, deren Adressen Ihnen nicht bekannt sind.

Individuell: Gerne gestalten wir eine individuelle Todesanzeige mit Foto oder Hintergrundmotiv.

Kostenlos: In den oö. Tageszeitungen (OÖN, Krone, Tipps) gibt es die Möglichkeit in der Rubrik der "Sterbefälle" den Namen, das Alter, den Beruf und die Adresse kostenlos zu veröffentlichen.

Beispiele für Inserate in den OÖ-Nachrichten​


Was kostet eigentlich eine Bestattung?

Um diese Frage seriös zu beantworten, bieten wir Ihnen auf unserer Homepage seit 2013 einen Kostenrechner. Gerne besprechen wir mit Ihnen auch ganz konkret Ihre Anliegen oder Wünsche und erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich eine individuelle Kostenübersicht.

Da uns Transparenz und umfassende Beratung wichtig ist, enthalten unsere Kostenaufstellungen nicht nur unsere (Bestattungs-)Leistungen, sondern auch Fremdkosten (z.B. Friedhof, Krematorium, Steinmetz, etc.) enthalten. Denn nur wenn alle Leistungen realistisch beziffert sind, wissen Sie, dass es keine im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt.

Zuschüsse zu den Bestattungskosten

Wo finden Sie Unterstützung?

PVA:
Die Pensionsversicherung kann auf Antrag einen Zuschuss zu den Bestattungskosten gewähren. Dieser Zuschuss in Höhe von idR. € 680,- wird direkt an das Bestattungsinstitut überwiesen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

ÖGK:
Die Krankenkasse kann auf Antrag aus einem Unterstützungsfond in besonderen Notlagen einen finanziellen Zuschuss gewähren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

KFL:
Beim Tod, einer/eines anspruchsberechtigten Angehörigen oder im Falle einer Totgeburt gebührt ein Bestattungskostenbeitrag gem. § 32 oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete. Der Anspruch auf den Bestattungskostenbeitrag ist von demjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, zu beantragen.

AEK OÖ:
Die Ärztekammer OÖ unterstützt Hinterbliebene und Waisen mit einem Zuschuss, der sich in der Höhe nach den einbezahlten Kammerumlagen richtet.

Land OÖ:
Auf Antrag kann das Land OÖ einen Zuschuss aus dem Solidaritätsfond für finanzielle Notsituationen zusprechen. Dieser Fond ist für soziale Härtefälle geschaffen worden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kati-Koch-Fonds:
Der Verein „Kati Koch Hilfsfonds für trauernde Eltern“ unterstützt hilfsbedürftige Eltern mit einem Zuschuss zu den Begräbniskosten, um diesen eine würdevolle Verabschiedung ihres verstorbenen Kindes zu ermöglichen. Ursprünglich für Stadt und Land Salzburg vorgesehen, unterstützt dieser Fonds auf sehr unbürokratische und einfühlsame Weise auch in Oberösterreich Eltern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

AUVA:
Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Er beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage. Es ist jedoch ein gesetzlicher Mindestbetrag vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt an denjenigen, der die Bestattungskosten trägt.

SVS:
Wenn eine versicherte Person an den Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit versterben sollte, gebührt ein Teilersatz der Bestattungskosten. Den Teilersatz erhält jene Person, die die Bestattungskosten tatsächlich getragen hat.

Fragen rund um den Abschied

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie

Es ist völlig normal, wenn Sie manchmal verunsichert sind oder Fragen haben. Wir nehmen uns gerne Zeit um all IhreFragen zu beantworten. Rufen Sie uns an. Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Allgemeine Fragen

Was muss ich im Sterbefall tun?

​Ist der Sterbe­fall zu Hause einge­treten rufen Sie uns an. Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreich­bar. Wir ver­ständigen den zuständigen Amts- oder Toten­beschau­arzt und geben Ihnen Bescheid wann dieser in etwa kommen wird. Auch danach haben Sie und andere Ange­hörige noch die Zeit sich in aller Ruhe zu Hause zu verab­schieden. Danach kann die Über­führung zum Fried­hof stattfinden. Einen Leit­faden für den Sterbe­fall zu Hause finden Sie hier.

Einen Leit­faden für den Sterbe­fall im Seniorenheim finden Sie hier.

Ist der Sterbe­fall im Kranken­haus einge­treten so haben Sie dort in der Regel noch einige Stunden Zeit sich auf der Station zu verab­schieden. Danach wird der/die Verstorbene in die Prosektur des Kranken­hauses gebracht, wo die Aus­stellung der not­wendigen Befunde der Toten­beschau erfolgt. Unter 0732 / 77 96 88 können Sie uns jederzeit erreichen, damit wir einen Termin verein­baren wann Sie in eines unserer Büros kommen wollen (oder einen Termin an dem wir zu Ihnen kommen dürfen). Einen Leit­faden für den Sterbe­fall im Kranken­haus finden Sie hier.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In Ober­öster­reich muss ein Ver­stor­bener bis zur Vor­nahme der Toten­beschau am Sterbe­ort ver­bleiben, damit sich der Toten­beschau­arzt ein Bild über die Um­stände und die Todes­ursache machen kann. Auch ein An­kleiden ist erst nach der Toten­beschau erlaubt.

Mit Zu­stim­mung des Toten­beschau­arztes bzw. der -ärztin kann eine Auf­bahrung zu Hause bis maximal 4 Tage erfolgen. In den meisten Fällen sind 24 Stunden problemlos möglich.

Jeden­falls haben Sie aber die Möglich­keit auch andere Ange­hörige noch zu ver­ständigen, damit diese sich zu Hause bzw. am Sterbe­ort in Ruhe verab­schieden können, bevor die Über­führung zum Fried­hof statt­findet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jeder­zeit zur Seite. Unter 0732 / 77 96 88 erreichen Sie uns rund um die Uhr.

Kann ich mein Begräbnis schon zu Lebenszeiten organisieren?

Wenn Sie beson­dere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. 

Sie können Ihre Wün­sche und Gedan­ken in unserem Vor­sorge-Leit­faden selbst nieder­schrei­ben oder im Gespräch mit uns eine Bestat­tungs­vor­sorge erstellen. 

Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und Vor­stel­lungen und hinter­legen diese, damit sich Ihre Ange­hörigen im Todes­fall in vielen Ent­scheidun­gen unter­stützt und ent­lastet fühlen können.


Wie lange ist die Zeit zwischen Todesfall und Begräbnis?

Für den Termin der Trauer­feier richten wir uns in erster Linie nach Ihnen und der eng­sten Familie. Meist ist ein Zeit­raum von 5 bis 10 Tagen sinnvoll. Das ist lang genug um den Ver­sand von Parte­briefen zu gewähr­leisten und gleich­zeitig ein emotional schaff­barer Zeit­hori­zont. Sollte durch (bereits ange­tretene) Reise, Krank­heit oder Quaran­täne die Trauer­feier weiter in die Zukunft ver­schoben werden, so ist dafür eine Be­wil­ligung des Gesund­heits­amtes not­wendig, die wir für Sie gerne erwirken.

Welche Aufgaben übernimmt Bestattung Dobretsberger für mich?

Wir be­gleiten Sie Schritt für Schritt durch die Organi­sation des Begräb­nisses. Wir zeigen Ihnen Möglich­keiten auf die Trauer­feier nach Ihren Wünschen und Bedürf­nissen zu gestalten.
Mit unserer haus­eigenen Druckerei gestalten und drucken wir mit Ihnen Partebriefe, Erinnerungs­bilder, Zeitungs­inserate bis hin zur Über­nahme des Parten­versandes.

Sie selbst entscheiden welche Wege Sie abgeben möchten, die wir dann gerne für Sie übernehmen. Entscheidend ist für uns, dass Sie sich "in guten Händen" wissen.