Bestattungsarten


Bestattungsarten im Überblick

Die Frage welche Form der Bestattung die richtige ist, ist oft schwer zu beantworten. Deshalb finden Sie hier eine Übersicht über die verschiedenen Bestattungsarten und Beisetzungsformen.

Welche Art für wen passend ist, kann man schwer sagen. Daher ist es umso wichtiger über diese Frage in der Familie zu sprechen, damit im Todesfall mit gutem Gewissen eine Entscheidung möglich ist.

Erdbestattung

Als traditionellste Form der Bestattung ist die Erdbestattung stark vom christlichen Ritus geprägt. Der Sarg wird von der Aufbahrungshalle in die Kirche oder Verabschiedungshalle geleitet, wo die Trauerfeier stattfindet. Anschließend an diese Feier, die traditionell auch den Nachruf bzw. Lebenslauf enthält, wird der Sarg zum Grab begleitet und dort beigesetzt. Am offenen Grab kann jede und jeder Trauernde sich mit Handblumen, Blütenblättern, Weihwasser oder Erde persönlich verabschieden.

Feuerbestattung - Abschied am Sarg

Die Feuerbestattung ist mittlerweile die häufigste Bestattungsart im Raum Linz und Umgebung. Die Trauerfeier kann auf unterschiedliche Arten erfolgen.

Abschied am Sarg: Die Trauerfeier beginnt an der Aufbahrung, von wo der Sarg in die Verabschiedungshalle geleitet wird. Dort wird der Sarg, während des letzten Musikstückes, hinter einem sich schließendem Tor den Blicken entzogen. Da der Sarg auf Augenhöhe bleibt, wird der Abschied oftmals sanfter wahrgenommen als das Absenken des Sarges im Erdgrab. Die Urnenbeisetzung findet üblicherweise ein bis zwei Wochen später im engsten Familienkreis statt.

Feuerbestattung - Abschied mit der Urne

Bei dieser Form findet die Einäscherung schon im Vorfeld der Trauerfeier statt. Die Aufbahrung am Friedhof findet somit schon mit der Urne statt. Diese wird dann in die Kirche bzw. Verabschiedungshalle zur Trauerfeier geleitet.

Anschließend wird die Urne (ähnlich wie beim Erdbegräbnis) von allen Trauergästen zur Grabstelle begleitet und dort beigesetzt. Am offenen Grab kann jede und jeder Trauernde sich mit Handblumen, Blütenblättern, Weihwasser oder Erde persönlich verabschieden.

Naturbestattung als Alternative

Genau genom­men handelt es sich um eine Feuer­bestattung. Die Bei­setzung der Urne ist danach an unter­schiedlichsten Orten möglich. Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick.

Haben Sie einen anderen Wunsch oder brauchen mehr Informationen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Baumbestattung   (bzw. Beisetzung bei einem Baum)

Bei einer Baumbestattung wird die (biologisch abbaubare) Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt um die Asche sinnbildlich dem Kreislauf der Natur zu übergeben. Während bei Baumgräbern am Friedhof eine Steinsäule den Namen trägt ist in sog. Fried- oder Ruhewäldern direkt am Baum ein Schild angebracht.

Die Baumbestattung der Urne findet oft erst nach einer Trauerfeier und somit im kleinen Kreis statt. Findet die Trauerfeier im Wald statt, planen wir diese mit Ihnen und begleiten die Zeremonie, damit sie zu einer stimmungsvollen und einzigartigen Feier wird.

Hier finden Sie Links zu den Baumbestattungen in Oberösterreich:

Ruhewald Luftenberg
Friedwald Clam
Waldfrieden Steyrling

Die Urne zu Hause

Wollen Sie die Urne mit nach Hause nehmen, so muss die Gemeinde, in deren Gebiet die Urne beigesetzt werden soll, einen Bescheid ausstellen. Das Gesetz schreibt hierfür eine pietät- und würdevolle Beisetzung vor.

Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Von vielen Gemeinden in Oberösterreich wird ein Platz im Garten vorgeschrieben oder dass der Urne ein eigener Raum im Haushalt gewidmet sein muss. Eine Verbesserung dieser Situation ist derzeit in Planung und sollte bis 2023 durch eine Novellierung des Gesetzes erreicht werden.

Wird ein Grundstück veräußert, so muss die Urne entnommen und auf einen Friedhof beigesetzt werden. Es handelt sich also bei der Urne zu Hause nur um eine vorübergehende Beisetzung.

Edelsteinbestattung

Genau genommen handelt es sich um Verfahren, die einen symbolischen Teil der Asche in den Wachstumsprozess eines künstlichen Edelsteines einbinden.

Bei der Diamantbestattung wird der Asche Kohlenstoff entnommen, der unter hohem Druck und hohen Temperaturen zu einem Diamanten gepresst wird. Die restliche Asche wird am Friedhof beigesetzt. Die Herstellung eines Diamanten benötigt etwa ein halbes Jahr.

Edelsteine (Saphir oder Rubin) sind in der Herstellung ähnlich, jedoch weniger energie- und zeitintensiv. Hierbei werden Metalloxide aus der Asche dem Wachstumsprozess zugefügt. Die Herstellung benötigt nur wenige Wochen, die restliche Asche am Friedhof beigesetzt.

Wasserbestattung   (bzw. Beisetzung der Urne im Wasser)

Die Donaubestattung ist in Oberösterreich nicht erlaubt, jedoch z.B. in Niederösterreich. Die Beisetzung erfolgt vom Schiff aus. Die (wasserlösliche) Urne wird in einer Trauerfeier dem Fluss übergeben, eine Urkunde vermerkt den Ort, an dem die Urne dem Fluss übergeben wurde.

Da die Urne durch die Strömung versetzt wird, kann nicht genau gesagt werden, wo sich diese befindet. Eine Ort des Gedenkens gibt es somit nicht, anders als bei Beisetzung z.B. in der Nordsee oder Adria, wo die Beisetzungsstelle genauer kartografiert werden kann.

Die Größe des Schiffes, das für die Beisetzungsfahrt genutzt wird, schränkt darüber hinaus die mögliche Anzahl der mitfahrenden Trauergäste stark ein. Daher ist gerade bei einer Wasserbestattung eine Trauerfeier im Vorfeld sinnvoll um niemanden von der Abschiednahme auszuschließen.

Fragen rund um die Bestattung

Fragen Sie uns - wir nehmen uns gerne Zeit

Was ist eine Ruhefrist? Wir der Sarg mit verbrannt und warum braucht man überhaupt einen? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen hier. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gerne an.

Fragen zu den Bestattungsarten

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Neben dem klassischen Erdgrab bestehen auf Fried­höfen auch Urnen­gräber, -nischen oder -säulen oder auch Baum- oder Rasengräber. Welche Grab­arten auf einem Fried­hof zu finden sind, legt jeder Friedhof selbst in seiner Fried­hofs­ordnung fest.

Es gibt sogar Fried­höfe, auf denen aufgrund der Boden­beschaffenheit keine Erd­bestat­tungen möglich sind, sondern nur Urnen beigesetzt werden dürfen. Auch solche Ein­schrän­kungen werden von der Fried­hofs­verwal­tung in der Fried­hofs­ordnung festgehalten.

Was sind "Ruhezeiten"

Unter "Ruhe­zeit" versteht man die Zeit­spanne, die nach einem Erd­begräb­nis vergehen muss, damit sich Sarg und Ver­stor­bener im Erd­reich voll­ständig zersetzt haben. Danach kann die Grab­stelle für eine weitere Bei­setzung genutzt werden. Üblich­er­weise liegt die Ruhe­frist bei 10 Jahren.

Es gibt jedoch mehrere Aus­nahmen davon. Einer­seits ist es auf den meisten Fried­höfen möglich ein Tief­grab anlegen zu lassen. Das bedeutet, dass die Beisetz­ung so tief erfolgt, dass darüber noch eine weitere Ruhe­stätte frei bleibt (für eine weitere Bei­setz­ung in den nächsten 10 Jahren).

Bei Urnen­bei­setz­ungen gibt es keine Ruhe­frist, die einge­halten werden muss, da hier die Bestat­tung (Feuer­bestat­tung) schon ab­ge­schlos­sen ist. Das bedeutet, dass Urnen jederzeit in eine Grab­stelle beigesetzt werden können, ohne Rück­sicht darauf, wann die letzte Urnen- oder Erd­beisetz­ung statt­gefunden hat.

Handelt es sich bei einem Sarg um ein Hart­holz (z.B. massive Eiche), so kann die Ruhe­frist sich auch verlängern, was im Wesent­lichen von der Boden­beschaf­fenheit abhängt. Üblich sind in solchen Fällen eine Ruhefrist von 20 Jahren.

Was passiert bei einer Einäscherung?

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Ein kleiner Schamott­stein, der vor der Krema­tion auf den Sarg gelegt wird und eine ein­deu­tige Num­mer ein­gra­viert hat, sorgt dafür, dass die der Ver­stor­bene bzw. die Asche eindeutig identi­fiziert werden kann. Die Dauer der Kre­mation hängt von der körper­lichen Statur des/der Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2-3 Stunden. Da durch den Kre­mations­vor­gang die Kno­chen noch vol­lstän­dig erhalten bleiben ist jeden­falls gewähr­leistet, dass die Asche in einer Urne nicht vermischt ist. Die voll­ständigen Knochen werden dem Kre­mations­ofen ent­nommen und in einem Mahl­werk zer­kleinert, damit die Urne die gesamte Asche auf­nehmen kann. Es handelt sich bei der "Asche" also eigen­tlich um die Knochen eines Verstor­benen. Die Konsistenz ist ähnlich wie grober Sand und hat ein Gewicht von etwa 3,5 kg.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Das oö. Bestat­tungs­gesetz schreibt die Verwen­dung eines Holz­sarges sowohl für die Über­führ­ung eines Ver­stor­benen vor. Das gilt somit auch für die Über­führung ins Krema­torium. Aber auch die Ein­bring­ung in den Kremations­ofen wäre ohne Sarg kaum machbar bzw. aus hygie­nischen Gründen nicht möglich.

Darüber hinaus ist die Verbren­nungs­hitze des Sarges für den Einäscher­ungs­vorgang wichtig, da sonst vom Krema­torium bedeutend mehr Hitze zugeführt werden müsste.

Kann die Asche des Verstorbenen vermischt werden?

Nein, denn jeder Verstor­bene wird einzeln kre­miert. Ein Schamott­stein, der auf den Sarg gelegt wird, beglei­tet die gesamte Ein­äscher­ung und wird auch mit in die Urne gelegt. Auf diesem findet sich eine ein­deutige Nummer, über die der Verstor­bene identi­fizier­bar bleibt, auch wenn er kremiert wurde. Da die Knochen während der Krema­tion zur Gänze erhalten bleiben und für die Ein­bring­ung in die Urne erst gemahlen werden müssen, ist sicher­gestellt, dass die Urne aus­schließ­lich die Asche eines Verstorbenen enthält.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Urne darf dann mit nach Hause genommen werden, wenn die Gemeinde, in der die Urne (zu Hause) beigesetzt werden soll einen Bescheid ausstellt, der dies erlaubt. Dieser Bescheid wird von der Gemeinde dann ausgestellt, wenn die Beisetzung der Pietät und Würde des Verstorbenen entspricht. Leider gehen die Interpretationen dieser Gesetzesstelle durch die Gemeinden sehr weit auseinander, wodurch die Anforderungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind. Durch eine Novelle des Bestattungsgesetzes soll diese Unsicherheit 2023/2024 ausgeräumt werden.